Einladung zur 1. schriftlichen öffentlichen Ausschreibung - Kostrzyn nad Odrą, Grundstücke 21/2, 6/10, 17/3 - 15.12.2025
27.11.2025
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Einladung zur 1. schriftlichen öffentlichen Ausschreibung - Kostrzyn nad Odrą, Grundstücke 21/2, 6/10, 17/3 - 15.12.2025

Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice Aktiengesellschaft
mit Sitz in Kostrzyn nad Odrą
lädt zur 1. schriftlichen öffentlichen Ausschreibung ein, die Folgendes zum Ziel hat:

die Auswahl eines Rechtssubjekts, das das Eigentumsrecht an den im Eigentum der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG stehenden Grundstücken mit den Katasternummern: 21/2, 6/10, 17/3 mit einer Gesamtfläche von 1,4803 ha, gelegen im Katasterbezirk 3 Forty der Stadt Kostrzyn nad Odrą, erwerben wird.

I. Gegenstand des Verkaufs sind Grundstücke im Bezirk 3 Forty der Stadt Kostrzyn nad Odrą:

  • Grundstück mit der Katasternr. 21/2 und einer Fläche von 0,3528 ha, für das das Amtsgericht in Słubice, V. Grundbuchabteilung, das Grundbuch Nr. GW1S/00005023/7 führt.
  • Grundstück mit der Katasternr. 6/10 und einer Fläche von 1,0707 ha, für das das Amtsgericht in Słubice, V. Grundbuchabteilung, das Grundbuch Nr. GW1S/00020263/2 führt,
  • Grundstück mit der Katasternr. 17/3 und einer Fläche von 0,0568 ha, für das das Amtsgericht in Słubice, V. Grundbuchabteilung, das Grundbuch Nr. GW1S/00024142/6 führt.

Die Grundstücke mit den Katasternr. 17/3 und 6/10 liegen innerhalb der Grenzen der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice im Sinne von Art. 2 des Gesetzes vom 20. Oktober 1994 über Sonderwirtschaftszonen (Dz. U. von 2023, Pos. 1604), die im Anhang zur Verordnung des Ministerrats vom 15. Dezember 2008 über die Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice (Dz. U. von 2020, Pos. 162) als Teilzone Kostrzyn, Komplex Nr. 3 beschrieben sind.

Das Grundstück mit der Katasternr. 21/2 liegt nicht innerhalb der Grenzen der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice im Sinne von Art. 2 des Gesetzes vom 20. Oktober 1994 über Sonderwirtschaftszonen (Dz. U. von 2023, Pos. 1604).

Gemäß den Festlegungen des geltenden örtlichen Bebauungsplans, angenommen mit Beschluss Nr. XLIV/360/98 des Stadtrats von Kostrzyn nad Odrą vom 18.06.1998 über örtliche Bebauungspläne der Gebiete für die Zwecke der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice in Kostrzyn nad Odrą:

- liegen die Grundstücke mit den Katasternr. 6/10 und 17/3 in einem Gebiet, das ausgewiesen ist als: Gebiet für Industrie, Lager, Bauwesen, Handwerksdienstleistungen, Kfz-Service, sonstige Dienstleistungen, z. B. Unternehmensinkubatoren, Parks, Technologiezentren, nationale und internationale Messen – Planzeichen 2PSB, UR, UI, KS,

- liegt das Grundstück mit der Katasternr. 21/2 in einem Gebiet, das ausgewiesen ist als: Straße des normalen Verkehrs (Zeichen KN1).

Die Grundstücke mit den Katasternr. 17/3, 6/10, 21/2 haben Zugang zur öffentlichen Straße – ul. Północna (Woiwodschaftsstraße Nr. 132) – über das Grundstück mit der Katasternr. 20/15, das im Grundbuch des Amtsgerichts in Słubice Nr. GW1S/00021672/9 geführt wird, das Grundstück mit der Katasternr. 17/5, das im Grundbuch des Amtsgerichts in Słubice Nr. GW1S/00019936/1 geführt wird, und 21/3, das im Grundbuch des Amtsgerichts in Słubice Nr. GW1S/00024923/5 geführt wird, die im Eigentum der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG stehen. Zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke mit den Katasternr. 17/3, 6/10, 21/2 wird eine unentgeltliche Wegedienstbarkeit bestellt, bestehend im Recht zur Durchfahrt, zum Transport und zum Durchgang über die Grundstücke Nr. 20/15, 17/5, 21/3.

Die beschriebenen Grundstücke stehen im Eigentum der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG und sind nicht Gegenstand irgendwelcher Verbindlichkeiten.

In Bezug auf das Grundstück mit der Katasternr. 21/2 steht der Stadt Kostrzyn nad Odrą ein Vorkaufsrecht gemäß Art. 109 des Gesetzes vom 21. August 1997 über die Grundstückswirtschaft (Dz.U. von 2024, Pos. 1145 in der geänderten Fassung) zu.

Die Grundstücke mit den Katasternr. 6/10, 17/3, 21/2 können an die technische Infrastruktur im Eigentum der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG angeschlossen werden. Der Erwerber der Grundstücke ist verpflichtet, einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der technischen Infrastruktur im Vermögen der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG abzuschließen.

Ein Unternehmer, der die ausgeschriebenen Grundstücke erwirbt und eine Förderentscheidung für neue Investitionen auf der Grundlage des Gesetzes vom 10.05.2018 über die Förderung neuer Investitionen erhält, ist verpflichtet, auf der Grundlage von Art. 10 dieses Gesetzes einen Vertrag über Dienstleistungen, einschließlich der Nutzung der Infrastruktur, abzuschließen.

 II. Preis, Bietungssicherheit.

  1. Der Ausrufpreis der Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 1,4803 ha beträgt brutto 2.184.922,80 PLN (in Worten: zwei Millionen einhundertvierundachtzigtausendneunhundertzweiundzwanzig Złoty 80/100), d. h. netto 1.776.360,00 PLN (in Worten: eine Million siebenhundertsechsundsiebzigtausenddreihundertsechzig Złoty) zuzüglich 23 % Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 408.562,80 PLN (in Worten: vierhundertachttausendfünfhundertzweiundsechzig Złoty 80/100), darunter:
  • für das Grundstück mit der Katasternr. 21/2 und einer Fläche von 0,3528 ha beträgt er brutto 520.732,80 PLN (in Worten: fünfhundertzwanzigtausendsiebenhundertzweiunddreißig Złoty 80/100), d. h. netto 423.360,00 PLN (in Worten: vierhundertdreiundzwanzigtausenddreihundertsechzig Złoty) zuzüglich 23 % Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 97.372,80 PLN (in Worten: siebenundneunzigtausenddreihundertzweiundsiebzig Złoty 80/100),
  • für das Grundstück mit der Katasternr. 6/10 und einer Fläche von 1,0707 ha brutto 1.580.353,20 PLN (in Worten: eine Million fünfhundertachtzigtausenddreihundertdreiundfünfzig Złoty 80/100), d. h. netto 1.284.840,00 PLN (in Worten: eine Million zweihundertvierundachtzigtausendachthundertvierzig Złoty) zuzüglich 23 % Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 295.513,20 PLN (in Worten: zweihundertfünfundneunzigtausendfünfhundertdreizehn Złoty 20/100),
  • für das Grundstück mit der Katasternr. 17/3 und einer Fläche von 0,0568 ha brutto 83.836,80 PLN (in Worten: dreiundachtzigtausendachthundertsechsunddreißig Złoty 80/100), d. h. netto 68.160,00 PLN (in Worten: achtundsechzigtausendeinhundertsechzig Złoty) zuzüglich 23 % Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 15.676,80 PLN (in Worten: fünfzehntausendsechshundertsechsundsiebzig Złoty 80/100).
  1. Die Bietungssicherheit beträgt 218.500,00 PLN.

     Die Bietungssicherheit verfällt zugunsten der K-S SSE S.A., wenn:

- keiner der Teilnehmer der Ausschreibung den Ausrufpreis bietet,

- der Bieter, dessen Angebot angenommen wird, sich dem Vertragsabschluss entzieht.

Die von folgenden Personen geleistete Bietungssicherheit:

- Bietern, deren Angebote nicht angenommen werden, wird unmittelbar nach der Auswahl des Angebots zurückerstattet,

- dem Erwerber wird auf den Preis angerechnet.

Der Erwerber ist verpflichtet, den Preis spätestens einen Werktag vor dem Termin des Abschlusses des Eigentumsübertragungsvertrags zu zahlen (maßgeblich ist das Eingangsdatum auf dem Bankkonto der K-S SSE S.A.).

Ein Erwerber, der den Kaufpreis nicht entrichtet, verliert die aus der Auswahl des Angebots resultierenden Rechte sowie die geleistete Bietungssicherheit, da er als jemand gilt, der sich dem Vertragsabschluss entzieht.

III. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist:

1. die Einreichung eines schriftlichen Angebots zum Erwerb der ausgeschriebenen Grundstücke am Sitz der K-S SSE S.A. (ul. Orła Białego 22, 66-470 Kostrzyn nad Odrą) bis zum 15.12.2025 um 10:00 Uhr (bei per Post versandten Angeboten ist der Zeitpunkt des Eingangs des Angebots am Sitz der K-S SSE S.A. maßgeblich); Das Angebot ist in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag mit dem Vermerk "1. schriftliche öffentliche Ausschreibung – Kostrzyn nad Odrą – Grundstücke Nr. 21/2, 6/10, 17/3" einzureichen.

Das Angebot ist in schriftlicher Form in polnischer Sprache zu erstellen. Es sollte insbesondere enthalten:

a) Vor- und Nachname bzw. Firma, Anschrift oder Sitz des Bieters;

b) den Nachweis der Einzahlung der Bietungssicherheit;

c) das Datum der Erstellung des Angebots;

d) die Bezeichnung des Grundstücks, auf das sich das Angebot bezieht;

e) eine kurze Beschreibung der vom Bieter geplanten Art der Nutzung des Grundstücks;

f) die Angabe des angebotenen Nettopreises;

g) die Bestimmung der Bindungsfrist an das Angebot, wobei diese Frist nicht kürzer sein darf als die von der Gesellschaft in der Bekanntmachung festgelegte Frist;

h) die Erklärung des Bieters, dass er sich mit den Ausschreibungsbedingungen und den "Grundsätzen und dem Verfahren der Veräußerung von Anlagevermögen der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG" vertraut gemacht hat;

i) die Unterschrift des Bieters oder einer Person, die befugt ist, im Namen des Bieters Willenserklärungen in Bezug auf vermögensrechtliche Rechte und Pflichten abzugeben;

j) einen Auszug aus dem zuständigen Register oder Verzeichnis sowie weitere Dokumente, die die Vertretungsbefugnis der das Angebot unterzeichnenden Person bestätigen;

k) Zustimmungen oder Genehmigungen zum Erwerb des Grundstücks gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften.

 Der Bieter ist an sein Angebot für den Zeitraum von 30 Tagen ab dem Tag der Angebotsöffnung gebunden.

  1. die Einzahlung der Bietungssicherheit in Höhe von 218.500,00 PLN (in Worten: zweihundertachtzehntausendfünfhundert Złoty). Die Bietungssicherheit ist in Geld auf das Konto der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG in Kostrzyn nad Odrą (Gospodarczy Bank Spółdzielczy w Barlinku Oddział w Kostrzynie nad Odrą 32 8355 0009 0022 3890 2000 0001) einzuzahlen, und zwar bis zum 12.12.2025. Im Verwendungszweck der Überweisung ist anzugeben: "Bietungssicherheit für die 1. schriftliche öffentliche Ausschreibung – Kostrzyn nad Odrą, Grundstücke Nr. 21/2, 6/10, 17/3". Als Datum der Einzahlung der Bietungssicherheit gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto.

Der Ausschreibungsleiter prüft unverzüglich nach der Öffnung der Angebote, ob die Bieter die Bietungssicherheit in der gebührenden Höhe auf das in der Bekanntmachung angegebene Konto eingezahlt haben.

Außerdem:

1. Der Bieter ist verpflichtet, sich vor der Teilnahme an der Ausschreibung mit den "Grundsätzen und dem Verfahren der Veräußerung von Anlagevermögen der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG" – gültig ab 27.08.2019 – vertraut zu machen und diese zu akzeptieren; sie sind auf der Internetseite des Ausschreibenden verfügbar: https://www.kssse.pl/bip.php?go=950#bip1.

2. Der Bieter ist verpflichtet, Zustimmungen oder Genehmigungen zum Erwerb der Grundstücke gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften einzuholen und in der Ausschreibung vorzulegen.

IV. Die Ausschreibung findet am 15.12.2025. um 10:30 Uhr am Sitz der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG in Kostrzyn nad Odrą, ul. Orła Białego 22, statt.

V. Kriterien zur Bewertung der Angebote:

1) Preis,

2) Art der Nutzung des Grundstücks.

VI. An der Ausschreibung dürfen als Bieter nicht teilnehmen: Mitglieder des Vorstands der K-S SSE S.A. und ihres Aufsichtsorgans, Personen, denen die Durchführung von Handlungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausschreibung übertragen wurde; der Ehegatte, die Kinder, Eltern und Geschwister der oben genannten Personen; Personen, die zu den oben genannten Personen in einem solchen rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnis stehen, dass dies berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Ausschreibungsleiters wecken kann.

VII. Die Grundstücke können vom 27.11.2025 bis zum 12.12.2025 an Werktagen von 09:00 bis 15:00 Uhr besichtigt werden, nach vorheriger Terminabsprache mit dem Ausschreibenden.

Zur Erteilung von Auskünften zum Ausschreibungsverfahren befugte Personen:

- Urszula Kaszuba – Telefon 95-7219801

- Maciej Borowski – Telefon 95-7219813

VIII. Die Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG verfügt über Zustimmungen der Hauptversammlung zur Veräußerung der Grundstücke:

- Grundstück Nr. 17/3 – Beschluss Nr. 18/2011 der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.06.2011

- Grundstück Nr. 6/10 – Beschluss Nr. 24/2012 der ordentlichen Hauptversammlung vom 15.06.2012

- Grundstück Nr. 21/2 – Beschluss Nr. 25/2025 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27.11.2025

Der Verkauf der Grundstücke erfordert die Zustimmung des Aufsichtsrats der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG zur Auswahl des Erwerbers der Grundstücke. Wird die Zustimmung des Aufsichtsrats nicht erteilt, ist die Bietungssicherheit zurückzuerstatten.

IX. Der bedingte Grundstückskaufvertrag wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Angebotsöffnung, abgeschlossen, der Eigentumsübertragungsvertrag – unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Bürgermeister von Kostrzyn nad Odrą in Bezug auf das Grundstück mit der Katasternr. 21/2 auf das der Stadt Kostrzyn nad Odrą gemäß Art. 109 Abs. 1 Nr. 1) des Gesetzes über die Grundstückswirtschaft zustehende Vorkaufsrecht verzichtet, oder ab dem Tag, an dem die gesetzliche Frist zur Ausübung dieses Rechts erfolglos verstrichen ist.

Der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice AG steht das Recht zu, die Ausschreibung in jeder Phase des Verfahrens ohne Auswahl eines der Angebote und ohne Angabe von Gründen zu beenden.

Der Wortlaut dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der K-S SSE S.A. www.kssse.pl und auf der BIP-Seite des Ministeriums für Entwicklung und Technologie verfügbar.