Steuerbefreiungen
Maximieren Sie den Nutzen Ihrer Investition im Rahmen der Polnischen Investitionszone. Erhalten Sie attraktive Steuerbefreiungen und entwickeln Sie Ihr Unternehmen mit der KSSSE.
Wie erhält man eine Steuerbefreiung von der K-SSSE?
Die Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice bietet umfassende Unterstützung beim Verfahren zur Erlangung der Entscheidung über die Steuerbefreiung. Das Verfahren ist transparent und effizient, und unser Expertenteam begleitet die Investoren durch jede Phase.
Planung einer neuen Investition
Sie beginnen mit der Planung einer neuen Investition in einem Gebiet der Polnischen Investitionszone. Unser Expertenteam hilft Ihnen, den Projektumfang festzulegen, die Investitionsausgaben zu schätzen und die passenden Kriterien (quantitative oder qualitative) für Ihre Branche auszuwählen.
Antragstellung bei der Zone
Sie bereiten den formalen Antrag auf Erlass einer Förderentscheidung im Rahmen der Polnischen Investitionszone vor und reichen ihn ein. Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der vollständigen Unterlagen, prüfen die Erfüllung der Kriterien und sorgen für das korrekte Ausfüllen aller erforderlichen Formulare.
Erlass der Entscheidung innerhalb von 30 Tagen
Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erlässt die K-SSSE die Förderentscheidung innerhalb von bis zu 30 Tagen. Die Entscheidung legt den Höchstbetrag der staatlichen Beihilfe sowie die Bedingungen fest, die zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung zu erfüllen sind. Erforderliche Dokumente ansehen.
Tätigung der Investitionsausgaben
Sie führen die Investition gemäß dem im Antrag dargestellten Plan durch. Sie tätigen förderfähige Investitionsausgaben für Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte. Sie dokumentieren alle Ausgaben, die als Grundlage für die Berechnung der künftigen Steuerbefreiung dienen.
Inanspruchnahme der Befreiung von der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer (CIT oder PIT) für 12, 14 oder 15 Jahre
Nach Abschluss der Investition und Aufnahme der Tätigkeit auf dem von der Entscheidung erfassten Gebiet nehmen Sie die Befreiung von der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer (CIT oder PIT) für einen Zeitraum von 12, 14 oder 15 Jahren in Anspruch - abhängig vom Standort der Investition und der Unternehmensgröße. Die Befreiung ist durch den in der Entscheidung festgelegten Höchstbetrag der Beihilfe begrenzt.
Unser Expertenteam
Wenden Sie sich an unsere Spezialisten, die Sie durch das gesamte Verfahren zur Erlangung der Steuerbefreiung begleiten. Wir bieten Unterstützung auf Polnisch, Englisch und Deutsch.
Maciej Borowski
Stellvertretender Direktor für Marketing und Investorenbetreuung
Krzysztof Babij
Hauptspezialist, Manager für Investitionsprojekte
Agnieszka Matuła-Dziduch
Hauptspezialist, Manager für Investitionsprojekte
Tomasz Ćwiek
Manager für Investitionsprojekte - Polnische Investitionszone Großpolen
Magdalena Urbaniak
Manager für Investitionsprojekte - Polnische Investitionszone Großpolen
Materialien zum Herunterladen
Nützliche Dokumente und Ressourcen für Investoren, die einen Förderantrag stellen möchten.
Grundsätze der Förderung
Ausführlicher Leitfaden zu den Regeln für den Erhalt von Förderung in der PSI
Dokumente im Verfahren
Liste der für die Antragstellung erforderlichen Dokumente
Antrag auf Erlass einer Förderentscheidung
Antragsformular zum Herunterladen (DOCX)
KMU-Ratgeber
Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen
PSI-Handbuch für Unternehmen
Umfassender Leitfaden zur Polnischen Investitionszone für Unternehmen
PSI-Handbuch für Gebietskörperschaften
Leitfaden zur PSI für Gebietskörperschaften