Steuerbefreiungen

Maximieren Sie den Nutzen Ihrer Investition im Rahmen der Polnischen Investitionszone. Erhalten Sie attraktive Steuerbefreiungen und entwickeln Sie Ihr Unternehmen mit der KSSSE.

Wie erhält man eine Steuerbefreiung von der K-SSSE?

Die Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice bietet umfassende Unterstützung beim Verfahren zur Erlangung der Entscheidung über die Steuerbefreiung. Das Verfahren ist transparent und effizient, und unser Expertenteam begleitet die Investoren durch jede Phase.

1

Planung einer neuen Investition

Sie beginnen mit der Planung einer neuen Investition in einem Gebiet der Polnischen Investitionszone. Unser Expertenteam hilft Ihnen, den Projektumfang festzulegen, die Investitionsausgaben zu schätzen und die passenden Kriterien (quantitative oder qualitative) für Ihre Branche auszuwählen.

2

Antragstellung bei der Zone

Sie bereiten den formalen Antrag auf Erlass einer Förderentscheidung im Rahmen der Polnischen Investitionszone vor und reichen ihn ein. Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der vollständigen Unterlagen, prüfen die Erfüllung der Kriterien und sorgen für das korrekte Ausfüllen aller erforderlichen Formulare.

3

Erlass der Entscheidung innerhalb von 30 Tagen

Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erlässt die K-SSSE die Förderentscheidung innerhalb von bis zu 30 Tagen. Die Entscheidung legt den Höchstbetrag der staatlichen Beihilfe sowie die Bedingungen fest, die zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung zu erfüllen sind. Erforderliche Dokumente ansehen.

4

Tätigung der Investitionsausgaben

Sie führen die Investition gemäß dem im Antrag dargestellten Plan durch. Sie tätigen förderfähige Investitionsausgaben für Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte. Sie dokumentieren alle Ausgaben, die als Grundlage für die Berechnung der künftigen Steuerbefreiung dienen.

5

Inanspruchnahme der Befreiung von der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer (CIT oder PIT) für 12, 14 oder 15 Jahre

Nach Abschluss der Investition und Aufnahme der Tätigkeit auf dem von der Entscheidung erfassten Gebiet nehmen Sie die Befreiung von der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer (CIT oder PIT) für einen Zeitraum von 12, 14 oder 15 Jahren in Anspruch - abhängig vom Standort der Investition und der Unternehmensgröße. Die Befreiung ist durch den in der Entscheidung festgelegten Höchstbetrag der Beihilfe begrenzt.

Unser Expertenteam

Wenden Sie sich an unsere Spezialisten, die Sie durch das gesamte Verfahren zur Erlangung der Steuerbefreiung begleiten. Wir bieten Unterstützung auf Polnisch, Englisch und Deutsch.

Maciej Borowski

Maciej Borowski

Stellvertretender Direktor für Marketing und Investorenbetreuung

Krzysztof Babij

Krzysztof Babij

Hauptspezialist, Manager für Investitionsprojekte

Agnieszka Matuła-Dziduch

Agnieszka Matuła-Dziduch

Hauptspezialist, Manager für Investitionsprojekte

Tomasz Ćwiek

Tomasz Ćwiek

Manager für Investitionsprojekte - Polnische Investitionszone Großpolen

Magdalena Urbaniak

Magdalena Urbaniak

Manager für Investitionsprojekte - Polnische Investitionszone Großpolen