Chancen für Unternehmen und lokale Regierungen
Am 30. Juni 2018 änderten sich die Betriebsregeln der Sonderwirtschaftszonen. Das Gesetz zur Unterstützung neuer Investitionen bietet klare und transparente Kriterien für die Erlangung von Unterstützung in nahezu dem gesamten Gebiet Polens sowie attraktive Bedingungen für die Beantragung von Anreizen.
Die neuen Lösungen unterstützen das Unternehmertum und tragen zur lokalen Entwicklung bei.
Neue Unterstützungsregeln umfassen:
Steuerbefreiungen, die landesweit verfügbar sind und für einen bestimmten Zeitraum zugewiesen werden
Klare quantitative und qualitative Kriterien, die auf die Besonderheiten des Gebiets zugeschnitten sind
Quantitative Kriterien, die vom Arbeitslosenstand im Landkreis und der Größe der Unternehmen abhängen
Qualitative Kriterien, die Projekte unterstützen, darunter die Durchführung von FuE-Aktivitäten, die Entwicklung von Clustern und die Schaffung günstiger Bedingungen für Mitarbeiter
Bevorzugte Bedingungen für Investitionen in weniger entwickelten Gebieten
Unterstützungsbedingungen, die auf Mikro-, Klein- und mittelständische Unternehmen zugeschnitten sind
Einheitlicher Standard des Investorenservice, bereitgestellt von Zonenmanagern
Schnellere Entscheidungen in Bezug auf Unterstützung
Was kann ein Unternehmen gewinnen?
Steuererleichterungen für die durchgeführte Investition
Möglichkeit zur Entwicklung des Unternehmens am aktuellen Standort
Anpassung der Unternehmensstrategie an unterstützte Aktivitäten
Zusätzliche Förderung, wenn die Projekte innovativ sind
Möglichkeit, die lokale Wirtschaftspolitik zu gestalten
Welche Chancen bietet die polnische Investitionszone?
Zunahme der Investitionen
Wachstum der Einkommen der Bewohner und der lokalen Haushalte
Verbesserte Qualität der Arbeitsplätze und erhöhte Aktivierung der Bewohner in der Arbeitswelt
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Region
Wie beantragt man Unterstützung?
Ein Unternehmer, der in einem ausgewählten Gebiet investieren möchte, wendet sich an das Unternehmen, das die jeweilige Zone verwaltet. Sie reichen einen entsprechenden Antrag ein, und ihre Investition wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien überprüft. Wenn das Unternehmen diese Kriterien erfüllt, erhält es Unterstützung zur Förderung der Geschäftsentwicklung.
Erfahren Sie mehr unter:
Website: www.biznes.gov.pl/pl/inwestycje
Kontakttelefon: +48 95 721 98 00
E-Mail: info@kssse.pl