Einladung zur 1. unbeschränkten schriftlichen Ausschreibung - Gorzów Wlkp.
12.12.2025
Katarzyna

Einladung zur 1. unbeschränkten schriftlichen Ausschreibung - Gorzów Wlkp.

Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna Spółka Akcyjna
mit Sitz in Kostrzyn nad Odrą
lädt zur 1. unbeschränkten schriftlichen Ausschreibung ein, die Folgendes zum Ziel hat:

die Ermittlung eines Rechtsträgers, der das Eigentumsrecht an einem Grundstück erwirbt, das im Eigentum der Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. steht, in Gorzów Wlkp., Gemarkung 15-Santocko, gelegen, bezeichnet mit der Grundstücksnummer 638/2, mit einer Fläche von 19,9995 ha.

I. Gegenstand des Verkaufs ist das Grundstück mit der Grundstücksnummer 638/2 und einer Fläche von 19,9995 ha, gelegen in Gorzów Wlkp., Gemarkung 15-Santocko.

Das Grundstück Nr. 638/2 entstand durch die Teilung des Grundstücks Nr. 638, für das das Amtsgericht in Gorzów Wlkp., VI. Grundbuchabteilung, das Grundbuch Nr. GW1G/00133730/1 führt.

Gemäß Beschluss Nr. XXXV/627/2021 des Stadtrats von Gorzów Wlkp. vom 31.03.2021 über den Erlass des örtlichen Bebauungsplans (MPZP) der Stadt Gorzów Wlkp. für das Gebiet im Bereich der ul. Mironicka ist das Grundstück Nr. 638/2 für Produktionsanlagen, Lager und Magazine, Dienstleistungsflächen (Kennzeichnung im Plan 1P, U) sowie für eine öffentliche Straße der Erschließungsklasse (Kennzeichnung im Plan KDD) vorgesehen.

Das Grundstück Nr. 638/2 liegt nicht im Revitalisierungsgebiet gemäß Beschluss Nr. XXVIII/367/2016 des Stadtrats von Gorzów Wielkopolski über die Festlegung des degradierten Gebiets und des Revitalisierungsgebiets der Stadt Gorzów Wlkp.

Das Grundstück Nr. 638/2 ist nicht von einem vereinfachten Waldbewirtschaftungsplan erfasst, und es wurde dafür keine Entscheidung des Stadtpräsidenten von Gorzów Wlkp. erlassen, die Aufgaben der Forstwirtschaft festlegt.

Das Grundstück Nr. 638/2 stellt weder ganz noch teilweise einen Nationalpark, ein Naturreservat, einen Landschaftspark, ein Landschaftsschutzgebiet oder ein Natura-2000-Gebiet dar, und auf seiner Fläche befinden sich keine Naturdenkmäler, Dokumentationsstätten, ökologischen Nutzflächen, Natur- und Landschaftskomplexe, Tiere, Pflanzen oder Pilze, die unter Artenschutz stehen.

Das Grundstück mit der Nr. 638/2 hat Zugang zur öffentlichen Straße (P-1417F) über die Grundstücke Nr. 577/26 und 577/31, für die das Amtsgericht in Gorzów Wlkp., VI. Grundbuchabteilung, das Grundbuch Nr. GW1G/00133731/8 führt – unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Nr. 577/30 bestellt, in Form eines Rechts zum Befahren, zum Transport und zum Begehen. Das Grundstück Nr. 577/30 wurde geteilt, wodurch u. a. das Grundstück Nr. 638/2 entstand.

Das Grundstück Nr. 638/2 ist Gegenstand eines Pachtvertrags. Der Vertrag wird in dem das Grundstück 638/2 betreffenden Teil mit Wirkung zum 30.09.2026 gekündigt.

Hinsichtlich des Grundstücks mit den Nummern 638/2 steht der Stadt Gorzów Wlkp. ein Vorkaufsrecht gemäß Art. 109 des Gesetzes vom 21. August 1997 über die Grundstücksbewirtschaftung (Dz.U. 2024, Pos. 1145 mit Änderungen) sowie dem Nationalen Zentrum für Landwirtschaftsförderung (Krajowy Ośrodek Wsparcia Rolnictwa) gemäß Art. 29 Abs. 4 des Gesetzes vom 19. Oktober 1991 über die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke des Staatsschatzes (Dz.U. 2025, Pos. 826 mit Änderungen) zu.

Das beschriebene Grundstück steht im Eigentum der Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. und ist außer dem Pachtvertrag nicht Gegenstand anderer Verpflichtungen.

II. Preis, Bietungssicherheit.

  1. Der Ausrufpreis des Grundstücks beträgt 34.439.139,00 PLN brutto (in Worten: vierunddreißig Millionen vierhundertneununddreißigtausend einhundertneununddreißig Złoty), d. h. netto 27.999.300,00 PLN (in Worten: siebenundzwanzig Millionen neunhundertneunundneunzigtausend dreihundert Złoty) zuzüglich 23 % Mehrwertsteuer in Höhe von 6.439.839,00 PLN (in Worten: sechs Millionen vierhundertneununddreißigtausend achthundertneununddreißig Złoty).
  2. Die Bietungssicherheit beträgt 10.000.000,00 PLN (in Worten: zehn Millionen Złoty).

Die Bietungssicherheit verfällt zugunsten der K-S SSE S.A., wenn:

- keiner der Teilnehmer der Ausschreibung den Ausrufpreis bietet,
- der Bieter, dessen Angebot angenommen wird, sich dem Vertragsabschluss entzieht.

Die eingezahlte Bietungssicherheit:

- von Bietern, deren Angebote nicht angenommen werden, wird unmittelbar nach der Auswahl des Angebots zurückerstattet,
- des Erwerbers wird auf den Preis angerechnet.

Der Erwerber ist verpflichtet, den Preis spätestens einen Werktag vor dem Termin des Abschlusses des Vertrags über die Eigentumsübertragung des Grundstücks zu zahlen (maßgeblich ist das Eingangsdatum auf dem Bankkonto der K-S SSE S.A.).

Der Erwerber, der den Kaufpreis nicht entrichtet, verliert die aus der Auswahl des Angebots resultierenden Rechte sowie die eingezahlte Bietungssicherheit, da er als jemand gilt, der sich dem Vertragsabschluss entzieht.

III. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist:

1. Die Einreichung eines schriftlichen Angebots zum Erwerb des Grundstücks, das Gegenstand der Ausschreibung ist, am Sitz der K-S SSE S.A. (ul. Orła Białego 22, 66-470 Kostrzyn nad Odrą) bis zum 29.12.2025 bis 10:00 Uhr (bei per Post versandten Angeboten ist der Zeitpunkt des Eingangs des Angebots am Sitz der K-S SSE S.A. maßgeblich); Das Angebot ist in einem geschlossenen und versiegelten Umschlag mit dem Vermerk "1. unbeschränkte schriftliche Ausschreibung - Gorzów Wlkp. Grundstück 638/2" einzureichen.

Das Angebot wird in schriftlicher Form in polnischer Sprache erstellt. Es sollte insbesondere enthalten:

a) Vor- und Nachname oder Firma, Adresse oder Sitz des Bieters;

b) Nachweis der Einzahlung der Bietungssicherheit;

c) Datum der Erstellung des Angebots;

d) Angabe des Grundstücks, auf das sich das Angebot bezieht;

e) eine kurze Beschreibung der vom Bieter geplanten Art der Nutzung des Grundstücks;

f) Angabe des angebotenen Nettopreises;

g) Bestimmung der Bindefrist an das Angebot, wobei diese Frist nicht kürzer sein darf als die von der Gesellschaft in der Bekanntmachung festgelegte Frist;

h) Erklärung des Bieters, dass er sich mit den Bedingungen der Ausschreibung und den "Grundsätzen und dem Verfahren zur Veräußerung von Anlagevermögen der Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S. A." vertraut gemacht hat;

i) Unterschrift des Bieters oder der Person, die befugt ist, im Namen des Bieters Willenserklärungen in Bezug auf vermögensrechtliche Rechte und Pflichten abzugeben;

j) Auszug aus dem zuständigen Register oder Verzeichnis sowie weitere Dokumente, die die Bevollmächtigung der das Angebot unterzeichnenden Person bestätigen;

k) Zustimmungen oder Genehmigungen zum Erwerb des Grundstücks gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften.

 Der Bieter ist an sein Angebot für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Tag der Öffnung der Angebote gebunden.

2.  Die Einzahlung der Bietungssicherheit in Höhe von 10.000.000,00 PLN (in Worten: zehn Millionen Złoty). Die Bietungssicherheit ist in Geld auf das Konto der Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. in Kostrzyn nad Odrą (Gospodarczy Bank Spółdzielczy Barlinek, Filiale in Kostrzyn nad Odrą, 32 8355 0009 0022 3890 2000 0001) einzuzahlen, bis zum 23.12.2025. Im Verwendungszweck der Überweisung ist anzugeben: "Bietungssicherheit für die 1. unbeschränkte schriftliche Ausschreibung - Gorzów Wlkp. Grundstück Nr. 638/2". Als Datum der Einzahlung der Bietungssicherheit gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto.

Der Leiter der Ausschreibung prüft unverzüglich nach der Öffnung der Angebote, ob die Bieter die Bietungssicherheit in ausreichender Höhe auf das in der Bekanntmachung angegebene Konto eingezahlt haben.

Darüber hinaus:

1. Der Bieter ist verpflichtet, sich vor der Teilnahme an der Ausschreibung mit den "Grundsätzen und dem Verfahren zur Veräußerung von Anlagevermögen der Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S. A." - gültig seit dem 27.08.2019, vertraut zu machen und diese zu akzeptieren; sie sind auf der Website des Veranstalters der Ausschreibung https://www.kssse.pl/bip.php?go=950#bip1 verfügbar.

2. Der Bieter ist verpflichtet, Zustimmungen oder Genehmigungen zum Erwerb des Grundstücks gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften einzuholen und in der Ausschreibung vorzulegen.

IV. Die Ausschreibung findet am 29.12.2025 um 10:30 Uhr am Sitz der Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. in Kostrzyn nad Odrą, ul. Orła Białego 22, statt.

V. Kriterien zur Bewertung der Angebote:

1) Preis,
2) Art der Nutzung des Grundstücks.

VI.   An der Ausschreibung dürfen als Bieter nicht teilnehmen: Mitglieder des Vorstands der K-S SSE S.A. und ihres Aufsichtsorgans, Personen, denen die Durchführung von Handlungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung übertragen wurde; Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister der oben genannten Personen; Personen, die zu den oben genannten Personen in einem solchen rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnis stehen, dass dies berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Leiters der Ausschreibung wecken kann.

VII.  Das Grundstück kann vom 11.12.2025 bis zum 23.12.2025 an Werktagen von 09:00 bis 15:00 Uhr besichtigt werden, nach vorheriger Terminabsprache mit dem Veranstalter der Ausschreibung.

Zur Auskunftserteilung zum Ausschreibungsverfahren befugte Personen:

- Maciej Borowski - Telefon 95-7219830.
- Urszula Kaszuba - Telefon 95-7219801.

VIII. Die Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. verfügt über die Zustimmung der Außerordentlichen Hauptversammlung zur Veräußerung des Grundstücks - Beschluss Nr. 24/2025 vom 27.11.2025 über die Zustimmung zur  Veräußerung des Grundstücks mit einer Gesamtfläche von 46,1274 ha, gelegen in der Gemarkung 15-Santocko, Stadt Gorzów Wielkopolski, bezeichnet mit den Grundstücksnummern: 577/43 mit einer Fläche von 19,2200 ha, 577/44 mit 10,1130 ha, 577/45 mit 5,1094 ha, 577/46 mit 5,1042 ha, 577/47 mit 1,6880 ha, 577/48 mit 2,1899 ha, 577/49 mit 2,7029 ha.

Das Grundstück Nr. 638/2 entstand durch die Zusammenlegung der Grundstücke 577/43, 577/44, 577/45, 577/46, 577/47, 577/48, 577/49, woraus das Grundstück Nr. 638 entstand, und anschließend durch die Teilung des Grundstücks Nr. 638, aus der die Grundstücke Nr. 638/1 und 638/2 hervorgingen.

Der Verkauf des Grundstücks erfordert die Zustimmung des Aufsichtsrats der Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. zur Wahl des Erwerbers des Grundstücks. Wird die Zustimmung des Aufsichtsrats nicht erteilt, wird die Bietungssicherheit zurückerstattet.

IX. Der bedingte Kaufvertrag über das Grundstück wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Öffnung der Angebote, geschlossen, und der Vertrag über die Eigentumsübertragung des Grundstücks unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Stadtpräsident von Gorzów Wlkp. auf die Ausübung des der Stadt Gorzów Wlkp. zustehenden Vorkaufsrechts an dem Grundstück gemäß Art. 109 Abs. 1 Nr. 1) des Gesetzes über die Grundstücksbewirtschaftung verzichtet und der Generaldirektor des Nationalen Zentrums für Landwirtschaftsförderung im Namen des Nationalen Zentrums für Landwirtschaftsförderung das Vorkaufsrecht zugunsten des Staatsschatzes gemäß Art. 29 Abs. 4 des Gesetzes vom 19. Oktober 1991 über die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke des Staatsschatzes nicht ausübt, oder ab dem Tag, an dem die gesetzliche Frist zur Ausübung dieses Rechts erfolglos verstreicht.

Der Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. steht das Recht zu, die Ausschreibung in jeder Phase des Verfahrens ohne Auswahl eines der Angebote und ohne Angabe von Gründen zu beenden.

Der Wortlaut dieser Bekanntmachung ist auf der Website der K-S SSE S.A. www.kssse.pl verfügbar.