WUSSTEN SIE, DASS DIE DURCHFÜHRUNG EINER INVESTITION MIT DER SCHAFFUNG UND AUFRECHTERHALTUNG NEUER ARBEITSPLÄTZE VERBUNDEN IST?
Die Durchführung einer Investition ist mit der Verpflichtung verbunden, neue Arbeitsplätze zu schaffen. In der Förderentscheidung werden ihre Anzahl, die Frist für ihre Schaffung sowie der Zeitraum angegeben, über den sie aufrechterhalten werden müssen.
Bei einer Investition in einem bestehenden Betrieb muss der Unternehmer das bisherige Beschäftigungsniveau aufrechterhalten, erhöht um die in der Förderentscheidung erklärten neuen Arbeitsplätze. Die Anzahl der neuen Arbeitsplätze sollte daher unter Berücksichtigung des Bedarfs des Betriebs sowie der Möglichkeit geplant werden, die Beschäftigung über den gesamten erforderlichen Zeitraum aufrechtzuerhalten.
Agnieszka Matuła- Dziduch
Managerin für Investitionsprojekte der K-S SSE S.A.