NATIONALER SCHLÜSSELCLUSTER – SO ERFÜLLEN SIE DAS QUALITÄTSKRITERIUM IN DER POLNISCHEN INVESTITIONSZONE
Eines der Qualitätskriterien, das von Unternehmern, die eine Förderentscheidung im Rahmen der Polnischen Investitionszone beantragen, gern gewählt wird, ist die Zugehörigkeit zu einem Nationalen Schlüsselcluster (KKK), der in einem vom für Wirtschaft zuständigen Minister organisierten Wettbewerb ausgewählt wurde.
Wichtig ist: Der Unternehmer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Erteilung der Förderentscheidung nicht dem KKK angehören, aber dem Cluster muss er vor Abschluss der Investition beitreten, sodass die Mitgliedschaft den gesamten vorgeschriebenen Zeitraum der Aufrechterhaltung der Investition abdeckt.
Wie wählen Sie den richtigen Cluster aus?
Nicht jede Cluster-Mitgliedschaft ermöglicht die Erfüllung dieses Kriteriums. Der gewählte Cluster muss den formalen Status eines Nationalen Schlüsselclusters besitzen, der vom Ministerium für Entwicklung und Technologie in einem Wettbewerb verliehen wird.
Die aktuelle Liste der KKK wird auf der Website des Ministeriums für Entwicklung und Technologie veröffentlicht: Liste der Nationalen Schlüsselcluster.
Der Unternehmer kann also prüfen, welche Cluster derzeit den erforderlichen Status besitzen, und anschließend die Beitrittsregeln des gewählten Clusters überprüfen.
Es empfiehlt sich, dies rechtzeitig zu tun – die einzelnen Cluster haben eigene Verfahren zur Aufnahme neuer Mitglieder, daher sollten die Formalitäten nicht auf den Zeitpunkt unmittelbar vor Abschluss der Investition verschoben werden.
Derzeit läuft eine weitere Runde des Wettbewerbs um die Verleihung und Erneuerung des Status eines Nationalen Schlüsselclusters. Die Antragsfrist endete am 28. Juli 2026, die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Oktober–November 2026 geplant. Der in dieser Runde verliehene Status gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Mitgliedschaft im KKK während des Zeitraums der Aufrechterhaltung der Investition
Die Zugehörigkeit zum Cluster muss während des gesamten Zeitraums der Aufrechterhaltung der Investition bestehen bleiben (3 Jahre für den KMU-Sektor und 5 Jahre für Großunternehmen). Gerade diese Bedingung wird später bei Kontrollen überprüft.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Unternehmer die ganze Zeit Mitglied desselben KKK bleiben muss. Er kann den Cluster wechseln, sofern die Kontinuität der Mitgliedschaft gewahrt bleibt.
Was gilt, wenn der Cluster den KKK-Status verliert?
Im Kontext des laufenden Wettbewerbs um den Status eines Nationalen Schlüsselclusters erfordert die Situation besondere Aufmerksamkeit, in der der gewählte Cluster den KKK-Status verliert.
Das weitere Vorgehen hängt davon ab, in welcher Phase der Investition der Cluster den Status eines Nationalen Schlüsselclusters verliert.
Geschieht dies noch während der Umsetzung der Investition, ist der Unternehmer verpflichtet, einem anderen Cluster mit einem solchen Status beizutreten, um mit Beginn des Zeitraums der Aufrechterhaltung der Investition das erklärte Kriterium zu erfüllen.
Verliert der Cluster den KKK-Status hingegen bereits im Zeitraum der Aufrechterhaltung der Investition, muss der Unternehmer keinen neuen Cluster suchen. In diesem Fall kann er weiterhin in den Strukturen des bisherigen Clusters tätig bleiben.
Wenn Sie die Zugehörigkeit zu einem KKK als Qualitätskriterium wählen, sollten Sie daher nicht nur auf den Zeitpunkt des Beitritts zum Cluster achten, sondern auch auf den aktuellen Status des gewählten KKK sowie auf die Wahrung der Kontinuität der Mitgliedschaft im Zeitraum der Aufrechterhaltung der Investition. Dies ist derzeit von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit dem laufenden Wettbewerb um die Verleihung und Erneuerung des Status eines Nationalen Schlüsselclusters.
Magdalena Urbaniak
Manager für Investitionsprojekte
Außenstelle in Poznań