30.09.2026
Katarzyna

WUSSTEN SIE, DASS DIE SONDERWIRTSCHAFTSZONE NICHT NUR KOSTRZYN UND SŁUBICE UMFASST?

Der Name Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. (Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice) könnte vermuten lassen, dass sich unsere Tätigkeit ausschließlich auf Kostrzyn nad Odrą und Słubice beschränkt. Nichts könnte falscher sein!

Das Tätigkeitsgebiet der K-S SSE S.A. umfasst ganze 3 Woiwodschaften:

- Woiwodschaft Lebus,

- den nordwestlichen Teil Großpolens,

- den westlichen Teil der Woiwodschaft Westpommern.

Das sind insgesamt 35 Landkreise, 5 kreisfreie Städte und 238 Gemeinden.

Wir sind territorial eine der größten Sonderwirtschaftszonen in Polen.

Wichtig: Sie müssen nicht auf einem Gelände der ehemaligen Sonderwirtschaftszone investieren, um eine Förderung zu erhalten. Jedes Gelände hat den Status einer Sonderwirtschaftszone.

Die Polnische Investitionszone umfasst ganz Polen. Das bedeutet, dass auch der Ort, an dem Sie Ihre Investition planen, für eine Förderentscheidung und die Befreiung von der Einkommensteuer in Frage kommt.

Planen Sie eine Investition? Denken Sie daran: Bis zu 60 % des Investitionswerts erhalten Sie im Rahmen der Förderentscheidung der K-S SSE S.A.

Nehmen Sie Kontakt mit der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice S.A. auf und erfahren Sie, welche Möglichkeiten die Polnische Investitionszone bietet.

Ihre Investition. Unsere gemeinsame Zukunft.