WISSEN SIE, WELCHE UNTERNEHMEN DIE PSI-FÖRDERUNG IN ANSPRUCH NEHMEN KÖNNEN?
Die Polnische Investitionszone ist nicht nur eine Förderung für große Produktionsbetriebe!
Von einer Förderentscheidung können Unternehmer profitieren, die unter anderem in folgenden Bereichen tätig sind:
- Industrie und Produktion
- produktionsnahe Dienstleistungen
- moderne Business-Dienstleistungen – u. a. Rechnungswesen und Buchhaltung, Callcenter, Umweltberatung oder Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, technische Analysen
- IT – Dienstleistungen und Produkte
- Forschung und Entwicklung (F&E)
- Lagerhaltung – ausgenommen Verpackung
- Rüstungsbranche – seit Juni 2025 von der Förderung erfasst
Was ist wichtig? Die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten, hängt nicht nur von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab, sondern auch von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen der Investition.
Was ist eine Förderentscheidung? Sie ist „legales Nichtzahlen der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer (CIT/PIT)“ in Form einer Steuerbefreiung, die bis zu 60 % der angefallenen Investitionskosten betragen kann. Die Befreiung nehmen Sie in Anspruch, bis das gewährte Limit der staatlichen Beihilfe ausgeschöpft ist oder die Geltungsdauer der Entscheidung endet – maximal 14 Jahre ab dem Datum ihrer Ausstellung.
Planen Sie eine neue Investition, die Entwicklung Ihres Unternehmens, den Kauf von Maschinen, die Erweiterung eines Betriebs oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze?
Prüfen Sie, ob Ihre Investition die Förderung im Rahmen der Polnischen Investitionszone in Anspruch nehmen kann!
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen zu prüfen, ob eine Förderentscheidung erlangt werden kann.