BETREIBEN SIE EIN KLEINES BUCHHALTUNGSBÜRO?
SCHON MIT NUR 2 NEUEN ARBEITSPLÄTZEN KÖNNEN SIE DIE FÖRDERUNG DER POLNISCHEN INVESTITIONSZONE NUTZEN
Wussten Sie, dass die Schaffung von nur 2 neuen Arbeitsplätzen Bestandteil einer Investition sein kann, die im Rahmen der Polnischen Investitionszone (PSI) gefördert wird?
Prüfen wir es an einem konkreten Beispiel:
Ein kleines Buchhaltungsbüro aus Nowa Sól beschäftigt 4 Personen und gewinnt einen neuen Kunden, der zusätzliche Buchhaltungsleistungen im Umfang von 2 Personen benötigt.
Wenn wir die zweijährigen Arbeitskosten von 2 Mitarbeitern als Grundlage für die Berechnung der maximalen Beihilfe wählen, gehen wir von Folgendem aus:
🔹 Vergütung des neuen Mitarbeiters: 10.000 PLN brutto/Monat
🔹 voraussichtliche monatliche Arbeitgeberkosten: 12.048 PLN/Person
🔹 zweijährige Arbeitskosten von 2 neuen Mitarbeitern: 578.304 PLN
Der Mindestwert der Investition, in diesem Fall die zweijährigen Arbeitskosten von 2 neuen Mitarbeitern, beträgt für ein bestehendes Kleinstunternehmen in Nowa Sól 100.000 PLN.
Bei einer Beihilfeintensität von 60 %:
578.304 PLN × 60 % = 346.982,40 PLN
Möglicher Höchstbetrag der staatlichen Beihilfe: 346.982,40 PLN
Was bedeutet das in der Praxis?
Der Unternehmer kann im Zusammenhang mit der Durchführung der neuen Investition die Befreiung von der Einkommensteuer PIT/CIT in Anspruch nehmen – bis zur Ausschöpfung der gewährten staatlichen Beihilfe oder bis zum Ende der Geltungsdauer der Entscheidung, maximal 14 Jahre ab dem Datum ihrer Ausstellung.
Um eine Förderentscheidung zu erhalten, muss die Investition bestimmte quantitative und qualitative Kriterien erfüllen.
Fragen Sie sich, ob Ihre Investition für eine Förderung in Frage kommt?
Wenden Sie sich an die Experten der K-S SSE S.A.
Wir helfen Ihnen, das Projekt zu bewerten, und begleiten Sie durch das Verfahren zur Erlangung der Förderentscheidung.