19.08.2026
Katarzyna

Erweitern Sie Ihren Betrieb?

Dies könnte eine neue Investition sein, die für eine Förderung im Rahmen der Polnischen Investitionszone in Frage kommt.
Beispiel einer Investition:
Ein kleines Unternehmen aus Szczecin, das Elemente der Inneneinrichtung herstellt, plant die Erweiterung seines Betriebs durch den Bau einer neuen Produktionshalle sowie den Kauf zusätzlicher Maschinen, um die Produktionskapazitäten zu erhöhen und der wachsenden Zahl von Aufträgen gerecht zu werden.
Geplante förderfähige Kosten:
  • Erweiterung der Produktionshalle – 4.500.000 PLN
  • Technologische und elektrische Anlagen – 650.000 PLN
  • Kauf neuer Produktionsmaschinen – 2.800.000 PLN
  • Gabelstapler und Ausrüstung für den innerbetrieblichen Transport – 350.000 PLN
  • Ausbau der technischen Infrastruktur – 700.000 PLN
Förderfähige Kosten insgesamt: 9.000.000 PLN
Erhält das Unternehmen vor Beginn der Investition eine Förderentscheidung und erfüllt es die Bedingungen des Programms, kann es eine Befreiung von der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer in Anspruch nehmen.
Bei einem kleinen Unternehmen, das die Investition in Szczecin durchführt, beträgt die maximale Intensität der Regionalbeihilfe 60 %.
Das bedeutet die Möglichkeit, eine Befreiung von der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer von bis zu: 5.400.000 zu erhalten
Die Erweiterung des Betriebs ist eine Chance, die Produktion zu steigern, neue Kunden zu gewinnen und das Unternehmen mit der Unterstützung der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice weiterzuentwickeln.
Fragen Sie sich, ob Ihre Investition für eine Förderung in Frage kommt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: www.kssse.pl.
Eine gute Entscheidung beginnt mit einem Gespräch.